Düsseldorf. Bereits am 01.11.2007 ist das 2. Gesetz zum Bürokratieabbau (GV.NRW.2007 S. 939) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden fast alle Widerspruchsverfahren abgeschafft, die es bisher im Zuständigkeitsbereich des Landes und der Kommunen gab. Nunmehr können Bürgerinnen und Bürger gegen einen Bescheid, der ihrer Ansicht nach fehlerhaft ist, nicht mehr kostenfrei Widerspruch einlegen, sondern müssen direkt beim Verwaltungsgericht klagen. Dabei gilt nach wie vor die Klagefrist von einem Monat. Dies betrifft z.B. auch das Pflegewohngeld. Rechtsgebiete, bei denen das Widerspruchsverfahren nach wie vor durchgeführt werden muss: